Maschinenhersteller und -betreiber sind gemäß der MRL 2006/42/EG (ab dem 20.01.2027 nach der EU-Maschinenverordnung 2023/1230) und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet, den definierten Vorschriften für Gesundheit und Sicherheit beim Verwenden neuer Maschinen, generellen Betreiben von Anlagen und bei Umbau oder Erweiterung (Retrofit) zu entsprechen. Eine Risikobeurteilung umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, das Treffen von geeigneten Gegenmaßnahmen und das Warnen vor Restrisiken. Wir begleiten Sie im CE-Konformitätsbewertungsverfahren vorschriftenkonform und stellen die Erfüllung dieser Richtlinien sicher.
Unsere Spezialisten unterstützen bei:
der Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie (MRL) oder nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
der Bestimmung des Performance-Levels
der Begleitung zur CE-Konformität
der Erstellung von Sicherheitskonzepten sowie
der transparenten und durchgängigen Dokumentation.
Weitergehende Unterstützung und Anleitung erhalten Sie im Rahmen von Beratungen (Inhouse und vor Ort an Ihrer Maschine / Anlage).
Als Dienstleister für Maschinensicherheit versichern wir unseren Kunden Qualität, welches durch SGS-TÜV Saar zertifiziertes Personal sichergestellt wird.