Für Maschinen, die nach dem 20. Januar 2027 in den Verkehr
gebracht werden, gelten die Anforderungen der
Maschinenverordnung. Somit sind sie mit einer
Konformitätserklärung nach Maschinenverordnung zu versehen.
Die Maschinensicherheitsverordnung (MSV) regelt die
Sicherheitsanforderungen für Maschinen, um den Schutz von
Personen zu gewährleisten, die mit oder in der Nähe von Maschinen
arbeiten. Sie löst die EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ab und
legt Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und
den Betrieb von Maschinen fest





